Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein
Reisearrangement von Exclusiv Safaris UK GmbH interessieren.
1. Was die Allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen regeln
1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Exclusiv Safaris UK GmbH für von Exclusiv
Safaris UK GmbH veranstaltete Reisearrangements oder andere von Exclusiv Safaris
UK GmbH im eigenen Namen angebotenen Leistungen.
1.2. Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags-
und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Exclusiv Safaris UK GmbH
vermittelten Anschlussflügen (wie z.B. APEX/PEX-Flugscheinen) und
Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der
verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen.
Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen
anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schließen
Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene
Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist Exclusiv Safaris UK GmbH nicht Ihre
Vertragspartei, sondern nur die Vermittlerin resp. die Inkassostelle.
2. Anmeldung/Wie der Vertrag zwischen Ihnen
und Exclusiv Safaris UK GmbH abgeschlossen wird
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und Exclusiv Safaris UK GmbH kommt mit der
vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von
diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt
diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Exclusiv Safaris
UK GmbH wirksam.
2.2. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für
deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre
eigenen Verpflichtungen ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
3. Leistungen
3.1. Aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung
ergeben sich sowohl unsere Leistungen wie auch diejenigen der Drittunternehmer.
Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn
sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
Die Leistungen von Exclusiv Safaris UK GmbH beginnen, wenn in der
Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz (für
Kunden aus der Schweiz) und ab Flughafen in Deutschland (für Kunden aus
Deutschland). Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber
besorgt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus Programmen 2000. Die
Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der
Ausschreibung/in der Preisliste erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im
Doppelzimmer/-zelt.
Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise maßgebend.
Preisänderungen siehe Ziffer 6.
4.2. Zahlung
4.2.1. Anläßlich des Vertragsabschlusses sind folgende Anzahlungen zu leisten:
Fr. 1'000.- pro Person für Reisen mit Abflug ab Europa, Fr. 500.- pro Person
für Landarrangements ohne Langstreckenflüge.
4.2.2. Der restliche Reisepreis hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der
Buchungsstelle einzutreffen. Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen
die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag
ausgehändigt oder zugestellt.
4.2.3. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder der Restzahlung
berechtigt Exclusiv Safaris UK GmbH die Reiseleitung resp. die Reisevermittlung
zu verweigern.
4.3. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise können Rückfragen in
Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon-, Telefax-, Telex- oder
Telegrammgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anläßlich des
Vertragsabschlusses zu bezahlen.
4.5. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt
erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation
gemäß den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüroverbandes erheben kann.
5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr
Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung).
5.1. Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung, wie Namensänderung, einer Änderung der
Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogrammes,
gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder
bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person Fr. 250.- pro Auftrag
maximal Fr. 500.- als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 5.3.).
Bei Änderungen oder Umbuchungen, die außerhalb des zeitlichen
Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die
Annullierungsbedingungen, Ziffer 5.3.
Diese Bearbeitungskosten werden nicht durch eine allenfalls bestehende
Annullierungskostenversicherung gedeckt.
5.3. Annullierungskosten
5.3.1. Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen weniger als 60 Tage vor
Reisebeginn, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2.)
folgende Annullierungskosten erhoben:
60-31 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
30-15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
14-1 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises. Nichterscheinen: 100% des Reisepreises.
Bei Vertragspartnern oder anderen Dienstleistungsunternehmen gelten deren
Annullationsbedingungen.
5.3.3. Annullation von gebuchten Flügen, insbesondere der APEX Anschlussflüge,
unterliegen speziellen Annullationskosten. Diese richten sich nach der
Fluggesellschaft und nach der Buchungsklasse. Sie werden in der Bestätigung
über diese Annullationskosten informiert.
5.3.4. Maßgebend zur Berechnung des Annullierung-, Änderungsdatum ist das
Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und
Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend.
5.4. Annullierungskostenverischerung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer
Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche
abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen
richten sich nach der jeweiligen Versicherungspolice.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die
Annullierungskostenversicherung in Ihrem Arrangement nicht enthalten ist. Wir
raten Ihnen dringend, eine Annullierungskostenversicherung abzuschließen.
Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die
Annullierungskostenversicherung geschuldet.
6. Änderungen der Prospektausschreibung,
Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
6.1. Änderungen vor Vertragsabschluß
7. Reiseabsage durch Exclusiv Safaris UK GmbH
7.1. Exclusiv Safaris UK GmbH ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie
durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlaß geben. In diesem
Fall zahlt Exclusiv Safaris UK GmbH Ihren bezahlten Reisepreis zurück;
weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben
Annullierungskosten gemäß 5.2.f. und weitere Schadenersatzforderungen.
7.2. Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Exclusiv Safaris UK GmbH angebotenen Reisen gilt eine
Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Exclusiv Safaris UK. GmbH
die Reise bis spätestens 21 Tage (Datum des Poststempels) vor Reisebeginn
absagen.
7.3. Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen,
Epidemien, Unruhen), behördliche Maßnahmen oder Streiks die Reise erheblich
erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Exclusiv Safaris UK GmbH die
Reise absagen.
7.4. Reiseabsage aus anderen Gründen durch Exclusiv Safaris UK GmbH
Exclusiv Safaris UK GmbH ist berechtigte, die Reise aus anderen Gründen
abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 7.1.
8. Programmänderungen, Leistungsausfälle
während der Reise
8.1. Exclusiv Safaris UK. GmbH resp. die lokalen Veranstalter können aus
rechtlich zulässigen oder die Sicherheit betreffenden Gründen das Programm
oder einzelne Leistungen, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung
entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.
8.2. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die
einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Exclusiv
Safaris UK GmbH den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten
Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (s. Ziffer 11).
Nicht erbrachte Leistungen wegen Programmänderungen durch andere Unternehmen
während der Reise werden durch die vermittelnde Firma Exclusiv Safaris UK. GmbH
vergütet.
9. Sie treten die Reise an, können sie aber
nicht beenden.
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das
Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene
Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr,
zurückbezahlt, sofern sie Exclusiv Safaris UK GmbH nicht belastet werden.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung
oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Exclusiv
Safari-Reiseleiterin oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der
Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluß einer
sogenannten Reiserückkosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht
inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.
10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1. Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfe verlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie
einen Schaden, so sind sie verpflichtet, bei der Exclusiv Safari-Reiseleitung
oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen
Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe verlangen.
10.2 Die Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der
Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der angemessenen Frist
keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die
gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der
Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht
berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
Sollten Sie wider Erwarten weder die Exclusiv Safaris Reiseleitung oder den
Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die
notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
10.3 Selbstabhilfe
Sofern innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es
sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für
Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der
ursprünglich vereinbarten Reise und gegen Beleg von Exclusiv Safaris UK GmbH
ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel auch schriftlich beanstandet.
10.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Exclusiv Safaris UK GmbH geltend machen.
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber
Exclusiv Safaris UK GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung
innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Exclusiv Safaris UK
GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung
oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10.5. Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1 und 10.2
anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe,
Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches
gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem
Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.
11. Haftung
11.1 Allgemeines
Exclusiv Safaris UK GmbH vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen
den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes
oder des erlittenen Schadens, soweit es der Exclusiv Safaris Reiseleitung oder
dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige
Ersatzleistung zu erbringen.
11.2 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse
11.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder
Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht
gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Exclusiv Safaris UK GmbH nur im Rahmen
eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im
Transportwesen (wie im Luftverkehr etc.).
11.2.2. Haftungsausschlüsse
Exclusiv Safaris UK GmbH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht
gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an
der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Exclusiv Safaris UK GmbH
oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder
abwenden konnte.
In diesem Fall ist jegliche Schadenersatzpflicht von Exclusiv Safaris UK GmbH
ausgeschlossen.
11.2.3. Personenschäden
Für Personenschäden jeglicher Art lehnt die Exclusiv Safaris UK. GmbH jegliche
Verantwortung ab, mit Ausnahme derjenigen, welche ihr durch gesetzliche
Bestimmungen unabänderbar auferlegt sind. Sie haftet aber in jedem Falle nur
da, wo sie Reiseveranstalterin und nie in Fällen, wo sie einzig eine
Vermittlertätigkeit inne hat.
11.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der
Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen,
ist die Haftung von Exclusiv Safaris UK GmbH auf maximal den zweifachen
Reisepreis beschränkt, außer der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig
verursacht worden; vorbehalten bleiben dieser Allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen sowie die maßgebenden internationalen Abkommen und nationalen
Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere
Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und
Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind
Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände auf
keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt lassen.
Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Mißbrauch von abhandengekommenen
Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.
11.2.6. Zug- und Flugfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir
12. Versicherungen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass unsere Reisen in unberührter Natur
stattfinden, ohne dass touristische Infrastruktur besteht. Alle Versicherungen (Reiseunfall-
und Reisekrankenversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reisegepäck- und
Extra- Rückreisekostenversicherungen) sind nicht inbegriffen und werden von
Ihnen separat abgeschlossen. Fehlender Versicherungsschutz berechtigt Sie nicht
zu Schadenersatzansprüchen.
13. Einreise-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
13.1 Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und
Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger, Bürger
Lichtensteins und Deutsche Staatsbürger. Bürger anderer Staaten geben bitte
Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über
die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
13.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden
müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht
erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise
absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
13.3. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits,
und Devisenvorschriften verantwortlich.
13.4. Exclusiv Safaris UK GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer
allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben.
Gleichfalls weist Sie Exclusiv Safaris UK GmbH ausdrücklich auf die
gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Exclusiv Safaris UK GmbH ist
schweizerisches Recht anwendbar.
14.2. Ergänzungen und Abänderungen dieser Vertragsbestimmungen können nur
schriftlich vorgenommen werden.
14.3. Für Klagen gegen Exclusiv Safaris UK GmbH wird der ausschließliche
Gerichtsstand Bern (Geschäftssitz der Firma) vereinbart.
Kirchberg BE, 8.8.2005
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