Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Wir danken Ihnen">

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Reisearrangement von Exclusiv Safaris UK GmbH interessieren.

1. Was die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln
1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Exclusiv Safaris UK GmbH für von Exclusiv Safaris UK GmbH veranstaltete Reisearrangements oder andere von Exclusiv Safaris UK GmbH im eigenen Namen angebotenen Leistungen.
1.2. Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Exclusiv Safaris UK GmbH vermittelten Anschlussflügen (wie z.B. APEX/PEX-Flugscheinen) und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen.
Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schließen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist Exclusiv Safaris UK GmbH nicht Ihre Vertragspartei, sondern nur die Vermittlerin resp. die Inkassostelle.

2. Anmeldung/Wie der Vertrag zwischen Ihnen und Exclusiv Safaris UK GmbH abgeschlossen wird
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und Exclusiv Safaris UK GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Exclusiv Safaris UK GmbH wirksam.
2.2. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

3. Leistungen
3.1. Aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung ergeben sich sowohl unsere Leistungen wie auch diejenigen der Drittunternehmer. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
Die Leistungen von Exclusiv Safaris UK GmbH beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz (für Kunden aus der Schweiz) und ab Flughafen in Deutschland (für Kunden aus Deutschland). Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus Programmen 2000. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung/in der Preisliste erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer/-zelt.
Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise maßgebend.
Preisänderungen siehe Ziffer 6.
4.2. Zahlung
4.2.1. Anläßlich des Vertragsabschlusses sind folgende Anzahlungen zu leisten: Fr. 1'000.- pro Person für Reisen mit Abflug ab Europa, Fr. 500.- pro Person für Landarrangements ohne Langstreckenflüge.
4.2.2. Der restliche Reisepreis hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
4.2.3. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder der Restzahlung berechtigt Exclusiv Safaris UK GmbH die Reiseleitung resp. die Reisevermittlung zu verweigern.
4.3. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon-, Telefax-, Telex- oder Telegrammgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anläßlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
4.5. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäß den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüroverbandes erheben kann.

5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung).
5.1. Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung, wie Namensänderung, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogrammes, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person Fr. 250.- pro Auftrag maximal Fr. 500.- als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 5.3.).
Bei Änderungen oder Umbuchungen, die außerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen, Ziffer 5.3.
Diese Bearbeitungskosten werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.
5.3. Annullierungskosten
5.3.1. Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen weniger als 60 Tage vor Reisebeginn, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:
60-31 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
30-15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
14-1 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises. Nichterscheinen: 100% des Reisepreises.
Bei Vertragspartnern oder anderen Dienstleistungsunternehmen gelten deren Annullationsbedingungen.
5.3.3. Annullation von gebuchten Flügen, insbesondere der APEX Anschlussflüge, unterliegen speziellen Annullationskosten. Diese richten sich nach der Fluggesellschaft und nach der Buchungsklasse. Sie werden in der Bestätigung über diese Annullationskosten informiert.
5.3.4. Maßgebend zur Berechnung des Annullierung-, Änderungsdatum ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend.
5.4. Annullierungskostenverischerung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Versicherungspolice.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Annullierungskostenversicherung in Ihrem Arrangement nicht enthalten ist. Wir raten Ihnen dringend, eine Annullierungskostenversicherung abzuschließen.
Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet.

6. Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
6.1. Änderungen vor Vertragsabschluß

7. Reiseabsage durch Exclusiv Safaris UK GmbH
7.1. Exclusiv Safaris UK GmbH ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlaß geben. In diesem Fall zahlt Exclusiv Safaris UK GmbH Ihren bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäß 5.2.f. und weitere Schadenersatzforderungen.
7.2. Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Exclusiv Safaris UK GmbH angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Exclusiv Safaris UK. GmbH die Reise bis spätestens 21 Tage (Datum des Poststempels) vor Reisebeginn absagen.
7.3. Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Maßnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Exclusiv Safaris UK GmbH die Reise absagen.
7.4. Reiseabsage aus anderen Gründen durch Exclusiv Safaris UK GmbH
Exclusiv Safaris UK GmbH ist berechtigte, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 7.1.

8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
8.1. Exclusiv Safaris UK. GmbH resp. die lokalen Veranstalter können aus rechtlich zulässigen oder die Sicherheit betreffenden Gründen das Programm oder einzelne Leistungen, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.
8.2. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Exclusiv Safaris UK GmbH den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (s. Ziffer 11).
Nicht erbrachte Leistungen wegen Programmänderungen durch andere Unternehmen während der Reise werden durch die vermittelnde Firma Exclusiv Safaris UK. GmbH vergütet.

9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden.
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie Exclusiv Safaris UK GmbH nicht belastet werden.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Exclusiv Safari-Reiseleiterin oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluß einer sogenannten Reiserückkosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1. Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfe verlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind sie verpflichtet, bei der Exclusiv Safari-Reiseleitung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe verlangen.
10.2 Die Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
Sollten Sie wider Erwarten weder die Exclusiv Safaris Reiseleitung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
10.3 Selbstabhilfe
Sofern innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise und gegen Beleg von Exclusiv Safaris UK GmbH ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel auch schriftlich beanstandet.
10.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Exclusiv Safaris UK GmbH geltend machen.
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Exclusiv Safaris UK GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Exclusiv Safaris UK GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10.5. Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1 und 10.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.

11. Haftung
11.1 Allgemeines
Exclusiv Safaris UK GmbH vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Exclusiv Safaris Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
11.2 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse
11.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Exclusiv Safaris UK GmbH nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr etc.).
11.2.2. Haftungsausschlüsse
Exclusiv Safaris UK GmbH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Exclusiv Safaris UK GmbH oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesem Fall ist jegliche Schadenersatzpflicht von Exclusiv Safaris UK GmbH ausgeschlossen.
11.2.3. Personenschäden
Für Personenschäden jeglicher Art lehnt die Exclusiv Safaris UK. GmbH jegliche Verantwortung ab, mit Ausnahme derjenigen, welche ihr durch gesetzliche Bestimmungen unabänderbar auferlegt sind. Sie haftet aber in jedem Falle nur da, wo sie Reiseveranstalterin und nie in Fällen, wo sie einzig eine Vermittlertätigkeit inne hat.
11.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Exclusiv Safaris UK GmbH auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, außer der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die maßgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände auf keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Mißbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.
11.2.6. Zug- und Flugfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir

12. Versicherungen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass unsere Reisen in unberührter Natur stattfinden, ohne dass touristische Infrastruktur besteht. Alle Versicherungen (Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reisegepäck- und Extra- Rückreisekostenversicherungen) sind nicht inbegriffen und werden von Ihnen separat abgeschlossen. Fehlender Versicherungsschutz berechtigt Sie nicht zu Schadenersatzansprüchen.

13. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger, Bürger Lichtensteins und Deutsche Staatsbürger. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
13.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
13.3. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits, und Devisenvorschriften verantwortlich.
13.4. Exclusiv Safaris UK GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Exclusiv Safaris UK GmbH ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Exclusiv Safaris UK GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar.
14.2. Ergänzungen und Abänderungen dieser Vertragsbestimmungen können nur schriftlich vorgenommen werden.
14.3. Für Klagen gegen Exclusiv Safaris UK GmbH wird der ausschließliche Gerichtsstand Bern (Geschäftssitz der Firma) vereinbart.

Kirchberg BE, 8.8.2005